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HENRICUS INSITORIS

       
     
       
     

HENRICUS INSITORIS
Moderne Darstellung der beiden 
vom Papst für Deutschland bestellten 
Dominikanermönche und Hexenjäger 
Jakob Sprenger (1435-1495)   und   Heinrich Kramer (1430-1505)

       
     
       
     

HENRICUS INSITORIS

HENRYK KRAMER

 

Christlichen Wahnes Kirchen-Dämon
hat viele Verbrechen hervorgebracht,
doch höllischem Teufel dreifache Kron’,
hat ihm ein Dominikaner gebracht.

Der fromme Schurke Henryk Kramer,
er liebt’ den Wein und hasste Frauen;
als mörderischer Arbeitsamer 
HENRYK KRAMER
schafft' er ein nie gekanntes Grauen.


In Rom die feisten Päpste feiern,
nur Raublust geistert in den Sinnen,
sie geben Macht den Beute-Geiern,
damit Dukaten-Ströme rinnen.

Der Kramer unterschlägt Beträge,
der Vatikan schützt seine Schergen,
dass sie - die Ketzer-Jäger - rege,
der Unglücklichen Gelder bergen.

Einträglich sind die Ketzer-Jagden
und Wollust schenkend für Sadisten,
die nackte Frauen peinlich fragten,
nach den geheimen Teufels-Listen.

Der Papst verfasst’ die „Hexenbulle“,
unsäglich wuchs im Land der Jammer,
voll wurde Kramers Schatz-Schatulle,
bald schrieb er seinen „Hexenhammer“.

Vielhundert „Hexen“ ließ er brennen,
im Geist des „Thomas von Aquin“,
das tat er gern und stolz bekennen;
der Hass auf Frauen war sein Spleen.

 

Henricus Institoris (Henryk / Heinrich Kramer), aus der elsässischen Reichsstadt Schlettstadt (1430-1505), war ein Dominikanermönch, ein kirchlich bestellter, päpstlich beauftragter Massenmörder, Inquisitor, Betrüger, Dieb, Hexenverfolger, Hexentheoretiker und Autor des Buches „Hexenhammer“. Kramer der später seinen Namen in Institoris latinisierte, wurde bereits im Kindesalter von nur 15 Jahren in den Kirchenorden der Dominikaner aufgenommen und wurde dadurch ein dem christlichen Wahnsinn völlig ergebenes Instrument päpstlicher Willkür. Nach der Lateinschule absolvierte er ein kirchliches Grundstudium der Philosophie und promovierte zum „Doktor der Theologie“. Vorher aber, im Jahr 1473, griff Kramer in einer Predigt den regierenden Kaiser Friedrich III. öffentlich an. Auch ist er eines Diebstahles verdächtig. Er wird in Rom inhaftiert, doch Vatikan und Dominikanerorden halten ihre schützenden Hände über ihren Mönch. Schon im folgenden Jahr wird er aus dem Gefängnis entlassen und erhält von Papst Sixtus IV. (1414-1484) am gleichen Tag die Befugnis zur Inquisition, das heißt, er darf kirchliche Gerichtsverfahren gegen Falsch- bzw. Andersgläubige durchführen. Nach eigener Bewerbung um das Amt, wohl um seine jungmännlichen Triebe an den gefassten Frauen abreagieren zu können, wird er Inquisitor der „Ordensprovinz Alemannia“. Damit ist Kramer zum päpstlichen Inquisitor für ganz Oberdeutschland befördert, ein vom deutschen Elsass, der deutschsprachigen Schweiz und Vorderösterreich bis nach Bayern und Böhmen reichender Großraum. In der folgenden Zeit macht er sich einen Namen als gefürchteter Hexenverfolger in den Diözesen Konstanz und Ravensburg, wo er zahlreiche Prozesse und Hinrichtungen veranlasst und überwacht. 1482 wurde er Prior des Dominikanerklosters seiner Heimatstadt. Während seines ersten Hexenprozesses in Ravensburg scheint er auf den Geschmack gekommen zu sein, über die unglücklichen und völlig wehrlosen Opfer uneingeschränkte Macht auszuüben. Hier brachte er bereits zwei Frauen auf den Scheiterhaufen. Als unantastbare kirchliche Institution genoss er die Würde seines Amtes, das gleichzeitig beträchtliche Bereicherungsmöglichkeiten anbot. Sein fachliches Spezialgebiet wurden die seiner Fantasie entsprungenen „Hexensekten“. Eine ihm in dieser Zeit nachgewiesene Unterschlagung von Ablassgeldern hatte keine strafrechtlichen Folgen für den eifrigen und überaus papsttreuen Ketzer- und Hexenjäger. Um zukünftig eine Rechtsgrundlage für sein kriminelles Treiben zu beschaffen, entwarf er den Text der sogenannten „Hexenbulle“ „Summis desiderantes affectibus“ („In unserem sehnlichsten Wunsche“), die er Papst Innozenz VIII. vorlegte, welche dieser am 5.12.1484 in päpstlicher Kanzlei anfertigen ließ und nur zu freudig herausgab. Darin heißt es: „Papst Innozenz VIII. ermächtigt die beiden in Deutschland tätigen Inquisitoren Henricus Institoris und Jacob Sprenger, gegen die Zauberer und Hexen gerichtlich vorzugehen. Er erklärt den Widerstand, den dieselben seither in Kreisen von Klerikern und Laien bei dieser Tätigkeit gefunden haben, für unberechtigt, da diese Verbrecher tatsächlich unter die Kompetenz der Ketzerrichter gehören, und beauftragt den Bischof von Straßburg, die den Inquisitoren etwa entgegengesetzten Hindernisse durch die Verhängung kirchlicher Zensuren zu beseitigen.“ Damit wurde Kramer, schon seit Jahren als Inquisitor in Teilen Deutschlands unterwegs, von Papst Innozenz VIII. zum Großinquisitor von ganz Deutschland ernannt. Die Bulle verlieh ihm die Vollmacht zur Zurechtweisung, Inhaftierung und Bestrafung verdächtiger Personen. Mit dieser päpstlichen Weisungsgrundlage juristisch legitimiert, veranlasste er zahlreiche Hexenprozesse, unter anderen 1485 in Innsbruck, wo er jedoch auf ein noch sehr gesundes Volksempfinden stieß, so dass er abgewiesen wurde. Der Brixener Bischof Georg II. Golser sah sich auf Druck der Öffentlichkeit hin genötigt, eine Untersuchungskommission zu berufen. Krames Verfolgungen wurden unterbunden, die gefangenen Frauen wieder freigelassen, Kramer gar des Landes verwiesen. Es wurden ihm Verrücktheit und Trunksucht nachgesagt, seine Neigung zu Verbalinjurien und Unterschlagungen erwähnt. Dieser Schock traf Kramer in seiner eitlen, rechthaberischen und auf weitere Hexenmorde erpichten Seele so nachhaltig, dass er sich im Jahre 1486 daranmachte, quasi als Rechtfertigung für seine bisherigen Taten, eine pseudowissenschaftliche Verfolgungsgrundlage von über 500 Seiten zu verfassen, den berüchtigten „Hexenhammer“ („Malleus maleficarum“). Kramer hat darin seine „Hexen-Thesen“ zusammengestellt, aus der Anführung zahlreicher Autoren, von anderen Theologen, aus der Bibel („Eine Hexe sollt ihr nicht am Leben lassen.“ - 2. Mos/Ex. 22,18) und Rechtsbüchern der damaligen Zeit, in über 100 Quellen, die er auch teilweise benennt. Er bezog sich dabei immer wieder auf die vielen Schriften von „Thomas von Aquin“ (1225-1274), der mit seinen bösartigen Anfeindungen gegen Frauen und seinen albernen Warnungen vor der Macht des Teufels den Grundstein für die späteren Hexenverbrennungen legte. Der Mann wird von der Kirche bis heute als ein „Heiliger“ verehrt. Der Hexenhammer ist in drei schulmäßige Teile gegliedert. Im ersten Teil definiert Kramer, was unter einer „Hexe“ zu verstehen sei. Hauptsächlich bezieht er sich auf das weibliche Geschlecht. Seiner Meinung nach sind Frauen für die „Schwarzen Magie“ anfälliger als Männer, da sie schon bei der Schöpfung benachteiligt gewesen, weil Gott Eva aus Adams Rippe schuf. Kramer warf den Frauen, die er als eine „begehrenswerte Katastrophe, eine häusliche Gefahr“ und ein „Übel der Natur“ bezeichnete, „sexuelle Unersättlichkeit“ vor, auch,  dass Männer „dem Zauber der Frauen zum Opfer“ fielen. Anhand derartiger Aussagen ist seine eigene unerfüllt-psychotische Triebnatur ablesbar. Sein Machwerk erreichte durch die aufkommende Buchdruckerkunst die unglaubliche hohe Auflage von 30.000 Exemplaren. Es ist eines der verheerendsten Bücher der Weltliteratur und hat Tausenden von Menschen einen schrecklichen Tod gebracht. Bereits 1491 rühmt sich Kramer, mehr als 200 „Hexen“ auf eigenes Betreiben zur Strecke gebracht zu haben. Er beschuldigte auch diejenigen als verfolgungswürdige Ketzer, die an der Existenz von Hexen zu zweifeln wagten. Der „Hexenhammer“, verquickt mit der „Hexenbulle“ des Papstes, wurde zum kirchlichen „Hexengesetzbuch“, das kaum ein weltlicher Strafrichter ignorieren konnte, wollte er nicht selbst in Verdacht geraten. Kramers Systematik sah vor, Hexenpredigten zu halten, bei denen er vor Teufelsumgang und Hexen warnte, dann dazu aufforderte, ihm verdächtige Personen anzugeben, und diejenigen bedrohte, die ihm Auffälligkeiten - vornehmlich an Frauen - verschweigen würden. Die angeklagten Frauen, es waren meistens Frauen, standen dann einer Männerriege gegenüber, die sich nicht scheuten, sie nackt auszuziehen, um nach vermeintlichen „Hexenmalen“ zu suchen, die dann als Indizien galten für ein zauberisches Wesen. Durch Einsatz der Folter während der „peinlichen Befragung“ waren immer „Geständnisse“ herauszulocken und die „Hexen-Verschwörungen“ der „Hexensekten“ und der „Pakt mit dem Teufel“ zu bestätigen. Seine Prozesse endeten immer mit einem Schuldspruch. Am 31.01.1500 wurde Kramer von dem übel berüchtigten Machtpolitiker und Papst Alexander VI. (1431-1503) zum Nuntius und Inquisitor für Böhmen und Mähren bestellt, wo er in gewohnter Manier gegen Ketzer, Zauberer und Hexen vorgehen sollte. 

(Siehe hierzu:    Werner Tschacher „Heinrich Kramer - Henricus Institoris“, 2008)

© Gerhard Hess

 

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