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Rundblick |
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! Redefreiheit
! in Deutschland |
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Redefreiheit in Deutschland seit dem 12. Juli 2011 Am Anfang der Vereinten Nationen standen die vier Freiheiten für jeden Menschen - darunter die Freiheit, daß jeder sich frei informieren und seine Meinung frei äußern kann und durch niemanden, auch nicht durch Staaten, daran gehindert werden darf. Um das sicherzustellen, wurde das >Human Rights Committee< der UN eingerichtet, das unter anderem den Mitgliedsstaaten vorschreibt, welche Einschränkungen der Meinungsfreiheit diese ausnahmsweise ihren Bürgern auferlegen dürfen, und welche auf keinen Fall. Diese Vorschriften heißen >General Comments< - >Comments<, weil sie die von der UN-Vollversammlung beschlossenen Grundsätze zwecks Ausführung >kommentieren<. In dieser Hinsicht wurde in der 102. Sitzungsperiode des >Human Rights Committees< im Juli 2011 in Genf der veraltete >General Comment< Nr. 10 ersetzt durch den >General Comment< Nr 34. Amtliche Ausfertigungen sind erhältlich in Englisch, Französich, Spanisch, Russisch, Chinesisch usw., Deutsch ist nicht Amtssprache. Der GC Nr. 34 ist in 52 Teile gegliedert, >Paragraphen< genannt. Besonders wichtig ist für uns Deutsche der Paragraph 49, weil dieser den deutschen Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB nicht zuläßt. Wegen Artikel 25 des deutschen Grundgesetzes gehen die >General Comments< den deutschen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten für die Bewohner des Bundesgebietes, und zwar sofort und ohne daß Einführungsbestimmungen erforderlich wären. Die Bundesrepublik gehört dem >Human Rights Committee< als Vollmitglied an. Zu allen Versammlungen darf die Regierung einen stimmberechtigten Abgeordneten schicken; sie ist also ihrerseits über die beschlossenen General Comments sofort informiert.Ihre Bürger hält sie jedoch über die ihnen durch den GC Nr. 34 gewährten Rechte völlig desinformiert. Mit keinem Wort berichteten die deutschen Medien (Fernsehen und Zeitungen) über die Einführung des GC Nr. 34 durch das >HumanRights Committee<. Das zeigt, in wessen Diensten sie stehen, wenn es darauf ankommt - jedenfalls nicht im Dienst der Verbreitung der Wahrheit. Bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages liegt eine amtliche Version des GC 34 vor. Die Zusendung einer Ausfertigung kann beim zuständigen Abgeordneten erbeten werden. Vom Bundespräsidialamt erhielt man folgende Antwort: >Der >Allgemeine Kommentar < Nr. 34 des UN-Menschenrechts-ausschusses kann in allen UN-Sprachen auf der Internetseite des UN-Hochkommissars für Menschenrechte eingesehen werden, unter : httpl://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm Eurokurier 6-7/2012 |
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