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Rundblick |
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Volkserziehung |
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Volkserziehung Netzwerkdurchsetzungsgesetz und deutsche Gutmenschenpolitik Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – es schreibt vor, dass alle „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalte in sozialen Netzwerken gelöscht werden müssen. Andreas Kunz von der schweizerischen „Berner Zeitung“ warnt in diesem Zusammenhang vor dem Verfall in alte Zeiten der Medienzensur und der "Volkserziehung". Das Internet und die sozialen Netzwerke können laut Kunz mitunter ziemlich asozial sein, was allerdings mittlerweile für die meisten Nutzer fast schon der Normalzustand ist. Google News möchte gewisse Nachrichten vor Nutzern verstecken. Dennoch, obwohl viele der dort verbreiteten Meinungen eher „Schmähungen und Müllabsonderungen“ seien, käme eigentlich niemand auf die Idee, die Millionen von Posts in irgendeiner Weise überprüfen, filtern oder kontrollieren zu wollen – es sei denn, man wäre ein „ebenso größenwahnsinniger wie hoffnungsloser Idealist“ oder … der deutsche Staat. Der sieht sich laut Kunz „seit der Flüchtlingskrise als eine Art moralische Supermacht“, die nun auch die Weiten des Internets vom Bösen retten wolle. Genau zu diesem Zwecke scheine nämlich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, von der deutschen Regierung geschrieben worden zu sein. Es besagt, dass soziale Medien wie, Facebook,Twitter oder Youtube innerhalb von 24 Stunden alles löschen müssten, was „offensichtlich rechtswidrig“ ist – andernfalls drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. „Das Problem dabei ist nicht nur die schiere Masse an zu kontrollierenden Beiträgen. Es gibt im NetzDG auch keinerlei Definition dafür, was mit „offensichtlich rechtswidrig‘ gemeint ist“, betont dabei der Autor. Bedenke man weiterhin, dass ein Facebook-Mitarbeiter im Schnitt etwa acht Sekunden Zeit habe, um über die „Rechtswidrigkeit“ eines Posts zu entscheiden, werde er angesichts des drohenden gewaltigen Bußgeldes sicherheitshalber auf „Löschen“ drücken. „Und angesichts des Auftraggebers löschen sie vornehmlich das, von dem sie denken, dass es die deutsche Regierung gelöscht haben will“, so der Journalist. Die dramatischen Folgen davon seien bereits jetzt sichtbar. In „vorauseilendem Gehorsam“ würden soziale Netzwerke bereits jetzt alles löschen, was beispielsweise klar islamkritisch sei – egal wie sachlich der jeweilige Internetnutzer dabei argumentiere. „Wer den Islam mit Terror in Verbindung bringt, wird mundtot gemacht“, unterstreicht Kunz. Ebenfalls würden ab nun abweichende Meinungen zu Themen wie Mohammed-Karikaturen, Homo-Ehe oder Geschlechteridentitäten wenig Toleranz von Facebook erfahren. Es sei daher wohl zu erwarten, dass die entsprechenden Posts einfach aus Angst vor Bußgeldern der deutschen Regierung lieber gelöscht werden würden. „In Ordnung ist es hingegen, AfD-Chefin Alice Weidel ‚Fotze‘, ‚Nazi‘ und ‚Drecksau‘ zu nennen. Auf eine Beanstandung antwortete Facebook, dass der Beitrag gegen keinen unserer Gemeinschaftsstandards verstößt‘,“ so das Ergebnis des Journalisten. Angesichts der offensichtlichen Nicht-Objektivität bei der Nutzung des neuen Gesetzes kommt Kunz zu dem Schluss, dass es sich „beim NetzDG vor allem um ein Volkserziehungsprogramm handelt“, bei dem die überforderten sozialen Netzwerke und der verunsicherte Staat Hand in Hand gehen würden. Einen negativen Effekt auf die AfD erwartet der Autor dennoch nicht. Die AfD werde nämlich wieder „in die erfolgreiche Opferrolle“ schlüpfen können und nur umso mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit für sich gewinnen können. Der einzig richtige Weg ist laut dem Journalisten eigentlich das einfache Ignorieren von „digitalem Müll“, aber keineswegs das Handeln wie eine Neuauflage der Meinungspolizei. |
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