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Ausblick |
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Abschiedsgeschenk einer Kanzlerin |
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Abschiedsgeschenk einer Kanzlerin Zum 11./12. Dezember in Marrakesch: Das suizidale Finale auf dem Weg zum „Migrationspakt“
Einleitung: Eindeutig beruht das bisherige, weitgehende Stillhalten der Bevölkerung darauf, dass „99%“ ihrer Bürger den Pakt nicht gelesen haben. Und
jeder der es versucht, wird das gleiche feststellen: Wo die große Mehrheit den Fehler nun bei sich selbst suchen wird – in der mangelnden Vertrautheit mit der „hohen Diplomatensprache“ – wird der Pakt von Seite zu Seite zunehmend zum Dokument einer „vorsätzlichen Sprachverwirrung“. Kein
Wunder: Möge sich jeder selbst davon überzeugen - der Migrationspakt ist im Internet leicht auffindbar.
Hauptteil:
Mittel-
und langfristig unvermeidlich - und sogar wünschenswert ! Es müssten denn alle mit politischer Fehlsichtigkeit geschlagen sein, die in dem geplanten Migrationspakt ein Problem erkennen, und die dieses Problem, vor der Unterschrift am 10./11. Dezember in Marrakesch, gegenüber einem bis heute weitgehend ahnungslos gehaltenen - aber in jeder Hinsicht zahlungspflichtigen! - Volk noch einmal laut und deutlich thematisieren – und davor warnen wollen. Es geht, ungeachtet aller trickreichen Verschleierungsversuche, bei diesem Migrationspakt um einen Pakt. „Pacta sunt servanda“ lautet das lateinische Original eines auch heute noch erstrangigen Grundsatzes unserer Rechtsordnung: Verträge sind einzuhalten. Dass ein Vertrag, in dem das Wort „Verpflichtung“ in allen denkbaren Varianten mehr als 90 Mal vorkommt – außerdem ungezählte Male Formulierungen wie „wir müssen“ und „wir werden“ – dass ein solcher Vertrag für seine Unterzeichner alles andere als „rechtlich unverbindlich“ oder auch „politisch nicht bindend“ ist, offenbart sich zweifelsfrei schon jedem rechtlichen Laien. Gegenteilige Hinweise im Text erfüllen bestenfalls die Rolle eines Papiertigers, wo nicht den Tatbestand der Täuschung. Alleine unter diesem Aspekt betrachte man die gebetsmühlenartig und im Brustton der Überzeugung vorgetragenen Beteuerungen unserer Politiker hinsichtlich einer „rechtlichen Unverbindlichkeit“ des Migrationspaktes! Haben sie ihn wirklich „gelesen“? Schwer vorstellbar.
Unsägliche Wortmassen sind es, hinter denen sich eine Handvoll substanzieller Inhalte fast bis zur Unkenntlichkeit verstecken lassen: jene Inhalte nämlich, die sich dem Volk erst nach der Unterzeichnung - und nach Merkels Abgang - und dann auch nur scheibchenweise erschließen sollen. Dann aber werden tausende von Undeutlichkeiten und nicht weniger Möglichkeiten unterschiedlicher Auslegung dieses Wortverhaus zu Tage treten. Schließlich werden, wegen Auslegungsdifferenzen, weitere Millionen und Milliarden an Steuergeldern von den nimmersatten Geldsaugrüsseln einer rasant wachsenden, globalen Rechtsindustrie aufgesaugt werden. Mit zu erwartenden, regelmäßigen Entscheidungen gegen die Nationalstaaten und zugunsten des Migrationspaktes:
Pacta sunt servanda.
In der Tat sind es wenig genug dieser substanziellen Inhalte, um sie in einem dreißigseitigen Wortungetüm nahezu bis zur Unkenntlichkeit zu verschleiern. Aber es sind dennoch hinreichend viele, um damit - kurz-, mittel- und langfristig - die unumkehrbare Generalauflösung der Zielländer einzuläuten. Fünf dieser Inhalte (bzw. kurz- mittel- und langfristigen Ziele des Migrationspaktes!) seien hier – verwirrungsbereinigt – genannt: 1. Die Niederlassungsfreiheit – ähnlich wie wir sie in der EU kennen (und nicht nur freudvolle Erfahrungen damit gemacht haben) – wird auf den ganzen Erdball ausdehnt. 2. Zu diesem Niederlassungsanspruch gesellt sich ein weitgehender Anspruch auf letztlich unbegrenzten Familiennachzug. Da aber „Jeder“ sowieso überall einreisen kann, rückt das Kriterium des „Familiennachzuges“ ohnehin in den Hintergrund. 3. Den vorhersehbar zig-Millionen Eintreffenden aus allen Ländern – Experten sprechen von mehreren Hundert Millionen - ist in den Zielländern grundsätzlich Folgendes zu gewähren:
II. ein gesicherter, menschenwürdiger Lebensunterhalt III. eine lebenslang gesicherte Daseins- und Alters- Für- und Vorsorge IV. eine lebenslang gesicherte, medizinische Versorgung auf dem Stand gegenwärtiger Technik V. Teilhabe an allen Einrichtungen des Rechtsstaates, besonders mit Öffnung aller Klagewege - all das finanziert aus den Steuermitteln und den Mitteln der sozialen Für- und Vorsorge der einzelnen Zielländer. Zuschüsse aus internationalen Fonds können gewährt werden. Diese setzen aber eine Vielzahl längst noch nicht getroffener globaler Vereinbarungen voraus - sowie einen international konsensfähigen Verteilerschlüssel. Alles das ist vor dem Hintergrund der – zumindest mathematisch – unheilbaren Totalüberschuldung der gesamten Eurozone zu sehen. 4. De facto muss nicht mehr der Migrant seine Herkunft und seinen Migrationsgrund beweisen, sondern das Einreiseland muss, wenn es ihn ablehnen will, ihm beweisen, dass er keinen Migrationsgrund hat. Bei genauer Lesart des Migrationspaktes wird aber schon jeder mindere als der westliche Lebensstandard als hinreichender Migrationsgrund legitimiert. 5. ! Die Forderung an staatliche Instanzen, Meinungen, die den „völker-verständigenden“ Zielen dieses Vertrages zuwiderlaufen, mit allen Mitteln aufzuspüren, zu untersagen und im Falle ihrer Weiterverbreitung unter Strafe zu stellen. Grundlage ist der Straftatbestand der „Diskriminierung von Migranten“, der mit diesem Pakt aus der Taufe gehoben und den Staaten zur baldigen Umsetzung auferlegt wird. Wer all diese Wolkenkuckucksheim-Postulate nicht glauben kann, möge sie selbst nachlesen. Der Text ist in deutscher und englischer Sprache im Internet leicht auffindbar. Das Lesen lohnt sich schon deshalb, weil man auch als sprachlich versierter Mensch sehr schnell Gelegenheit haben wird, sich von der faktischen wie praktischen schier-Unlesbarkeit des gesamten Textes zu überzeugen. Das aber hat Methode. Hinter dem Vorwand einer „höheren“ und nur den Eingeweihten zugänglichen „Diplomatensprache“ erhärtet sich der Verdacht einer vorsätzlichen Sprachverwirrung - ohne die ein solches Konglomerat verfassungswidriger Unfassbarkeiten den Völkern gar nicht „unterzujubeln“ wäre. Schließlich erstreckt sich dieser Verdacht aber auch auf ein vorsätzlich, eidwidriges Handeln unserer auf dem Rückzug befindlichen Bundeskanzlerin, und auf einen finalen, diesem Handeln zugrunde liegenden Leitgedanken: „nach mir die Sintflut“. Denn sie weiß was sie tut. Gleichwohl wird es, in dem nach ihrer Amtszeit zu erwartenden Chaos, in der Bevölkerung immer-noch-merkelgläubige Stimmen geben, die sagen werden: „wäre Merkel noch an der Regierung, wäre dieses Chaos nicht eingetreten.“ Spannend wird es daher sein, zu erleben, wie sich ihre politischen Nachfolger mit der Hinterlassenschaft einer mittel- und langfristig liquidierten Nation auseinandersetzen werden.
Er begründet auch ein Mandat für den künftigen außerparlamentarischen Überflug aller Migrationsangelegenheiten - ebenso, wie für den regelmäßigen Bypass am demokratischen Willen einer egal wie großen Mehrheit des Volkes.
Dieser Pakt sollte ursprünglich erst im September 2019 unterzeichnet werden. Unter dem Druck eines rapide wachsenden Widerstandes gegen den „Migrationspakt“ wurde diese Unterzeichnung aber nun ebenfalls auf den 15./16. Dezember in New York ratifiziert.
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